Billy’s Junior Camp - 17. bis 20. Juli 2014

Veröffentlichungsdatum09.06.2014Lesedauer2 Minuten
Nachwuchsbilly

Das Nachwuchsbetreuerteam des SC Zwettl hat sich heuer etwas Besonderes für euch einfallen lassen! Nachdem in den letzten Jahren stets das Team des Baumit Kick & Learn Camps sämtliche Abläufe und Inhalte organisierte, wird das heuer zum 1. Mal stattfindende „Billy’s Junior Camp“ ausschließlich vom SCZ abgewickelt.

Billy's Junior Camp
 4 Tage - Donnerstag bis Sonntag
 Kosten: € 110/130,- pro Person
 50% Fußballtrainingseinheiten, 50% gemeinsame Ausflüge mit viel Spaß und Action
 gemeinsamer Grillabend/gemütlicher Ausklang
 Nachwuchsfest mit insgesamt 8 Nachwuchs-Kleinfeldturnieren, inkl. Siegerehrung
 Trainingscamp als Vorbereitung für die neue Saison, in erster Linie für SCZ-Nachwuchsspieler gedacht!

Solidarität und Zusammenhalt im Verein, Kontakt zwischen Eltern/Betreuern/Kindern, Kontakt zu unseren Kampfmannschaftsspielern – wichtige Ziele für uns, die wir mit dieser Art des Camps erreichen wollen! Deshalb legen wir auch besonderen Wert auf die Teilnahme unserer SCZ-Kids, darüber hinaus möchten wir andere junge Talente des Waldviertels auf uns aufmerksam machen.

An den Vormittagen werden wir je zwei Trainingseinheiten absolvieren. Hier werden von unseren ausgebildeten Trainern punktuelle Schwerpunkte gesetzt, um die Kids bestmöglich weiterzuentwickeln. An den Nachmittagen lassen wir alle Fußbälle ruhen. Team Building, Spaß und Action stehen dann im Vordergrund.

Werde auch du Teil unserer 4-tägigen Veranstaltung, das Billy‘s Junior Camp Team freut sich auf deine Teilnahme!

Online-Anmeldung zum Billy's Junior Camp

Datei herunterladen: PDFBilly's Junior Camp 2014 - Folder

Datei herunterladen: PDFBilly's Junior Camp - Turnierregeln

Steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten für das Camp kann von steuerpflichtigen Eltern in der Höhe von maximal EUR 2.300,00 pro Kalenderjahr und Kind als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung / Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.

Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist, dass die betroffenen Kinder einen Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr besteht und dass das betreffende Kind zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht vollendet hat.